Winfried Sobottka zu seinem Urteil, Henriette Lyndian, Landgericht Dortmund, Mordfall Nadine Ostrowski, Richter Helmut Hackmann, Richter Tom Schlözer

Winfried Sobottka im heiligen Zorn über sein mildes Urteil und lügt, dass sich die Balken biegen.

http://freegermanysobottka.blogspot.com/2011/02/winfried-sobottka-united-anarchists.html

Lügen- und Schandmaul Sobottka,der Stalker der Nation, hat Folgendes geschrieben:

Nun ist es klar: Richter Helmut Hackmann hat mir das Urteil im Falle Mord an Nadine Ostrowski/ Falschverurteilung des Philipp Jaworowski, ganz offensichtlich deshalb zukommen lassen, damit ich mich damit befasse, anstatt mich selbst in dem zu dem Zeitpunkt laufenden Strafverfahren effizient zu verteidigen. Das hat zwar nicht geklappt, weil ich mich dem Urteil erst nach Urteilsspruch in meinem Verfahren zuwandte, aber so dürfte es eindeutig gedacht gewesen sein.

Das ist eine einzige Lüge dieses wahnhaft Gestörten. Hier das Schreiben der Winkeladvokatin Lyndian:

Zum Vergrößern bitte abklicken.

Dem Irren wurde das Urteil nachweisbar zu seiner Verteidigung zur Verfügung gestellt. Wobei den Sinn kein Mensch begreifen kann. Die Anklagepunkte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Mordfall Nadine O. Dafür veröffentlichte der Wahnsinnge aber die dort enthaltenen Namen einschließlich der dazugehörigen Bilder und bezichtigte noch Unschuldige des Mordes. Jedem, der an der Weitergabe des Urteils beteiligt war, hätte klar sein müssen, dass der schwer seelisch abartige Sobottka dieses veröffentlicht und die Namen benennt. Anscheinend liest man aber am Landgericht Dortmund psychiatrische Gutachten nicht.

Lügen- und Schandmaul Sobottka,der Stalker der Nation, hat Folgendes geschrieben:

Auch wenn noch genügend Futter für die Revisionsbegründung verblieben ist, so muss ich doch feststellen, dass das offensichtlich notorisch rechtsbeugerische Richter-Duo Helmut Hackmann und Tom Schlözer durch Lügen und gezielte Auslassungen einige Dinge zu meinem schweren Nachteil begingen, denen ich nicht wirksam vorgebeugt hatte. Natürlich werde ich das alles beizeiten im Internet darstellen, und natürlich wären diese Dinge auch nicht machbar gewesen, wenn meine Pflichtverteidigungen ihren Job ernst genommen hätten.

Nun mag Wahnfried mal sein „Futter“ endlich dem Gericht mitteilen und veröffentlichen.

Richter Hackmann hat niemals Rechtsbeugung begangen sondern höchstens ein fehlerhaftes Urteil gefällt. Das kann aber „Prof. Dr. jur.“ Winfried Sobottka nicht unterscheiden. Fehlerhaft war das Urteil insofern, dass Hackmann, trotz Kenntnis des psychiatrischen Gutachtens noch von Besserung sprach und bisherige Bewährungsstrafen nicht berücksichtigte.

Dass Lyndian nicht ihren Job ernstgenommen hätte, ist eine haltlose Unterstellung, weil ein günstigeres Urteil für den Angeklagten gar nicht rauszuschlagen war. Jetzt bekommen aber alle ihr wohlverdientes Dankeschön von dem Irren.

Lügen- und Schandmaul Sobottka,der Stalker der Nation, hat Folgendes geschrieben:

Ich gehe nicht davon aus, dass in meinem Falle mehr gedreht und getürkt worden sei als in vergleichbaren anderen Fällen, gehe auch nicht davon aus, dass andere Rechtsanwälte in den meisten Fällen mehr getan hätten als meine. Tatsache aber ist, dass das Mittel der Revision dann völlig wirkungslos bleiben muss, wenn man nicht von Anfang an genau weiß, was insofern wie läuft und zugleich mit schmutzigsten Touren der Richter rechnet, durchaus auch damit, dass sie Zeugenaussagen eindeutig falsch wiedergeben.

Was wurde denn bei dem Verfahren gedreht und getürkt? Das sollte der Wahnsinnige mal näher erläutern. es hilft nichts mit solchen Begriffen unbegründet hausieren zu gehen. Sicher geht die Revisionsbegründung den Bach runter, weil Wahnfried keinerlei juristische Kenntnisse vorweisen kann.

Von vertieften Kenntnissen im Straf- und Prozessrecht kann bei „Prof. Dr. jur.“ Winfried Sobottka wohl nicht die Rede sein. Schon alleine deswegen ist seine Revision zum Scheitern verurteilt.

Was will denn der Irre immer mit den Zeugenaussagen, welche nur den Nebenkriegsschauplatz mit der Hausdurchsuchung und Widerstand gegen die Staatsgewalt betreffen. Da er deswegen nicht verurteilt worden ist, schwätzt er mal wieder Schwachsinn. Mag er das in seiner Revisionsbegründung aufführen, damit die Justiz was zu lachen hat.Dafür gibt es aber 21 Anklagepunkte, wie Aufrufe zu Mord, Verleumdung usw., welche eindeutig bewiesen sind und keiner Zeugen mehr bedürfen. Das Urteil veröffentlicht der Fersengeldamarschist schon deswegen nicht, weil es daran nichts zu rütteln oder zu zerpflücken gibt.

Lügen- und Schandmaul Sobottka,der Stalker der Nation, hat Folgendes geschrieben:

Was in den am Landgericht begonnen Verfahren abläuft, die nur eine regelmäßige Instanz kennen, kann man tatsächlich nur als satanische Scheiße bezeichnen, beginnend damit, dass es keinerlei Protokollierungspflicht gibt, was Inhalte von Zeugenaussagen angeht, damit, dass das Gericht Zeugenaussagen verdeckt protokollliert (nur für eigene Zwecke, ohne dass die Möglichkeit des Angeklagten besteht, dieses Protokoll einzusehen oder im Revisionsverfahren auf seine Inhalte zu verweisen!), fortgesetzt damit, dass verlesene Schriftstücke nicht einmal Inhalte des Hauptverhandlungsprotokolles werden müssen (so dass im Revisionsverfahren auch darauf kein Bezug genommen werden kann), aufgehört damit, dass eindeutig dem Gericht bekannte Tatsachen böswillig unterschlagen werden und sogar eindeutig seitens des Gerichtes gelogen wird.

Schon wieder hängt der Irre sich an Zeugenaussagen auf, welche nebensächlich sind. Die Hauptanklagepunkte ignoriert er geflissentlich. Wie schon oben erwähnt, wird der BGH sehr erfreut sein über das Revisionsbegehren eines wahnhaft Gestörten.

Lügen- und Schandmaul Sobottka,der Stalker der Nation, hat Folgendes geschrieben:

Nun, allein mit dem Ding hier:

[Irrelevanter Wahnsinnswiederholungseigenlink]

habe ich im Gesamtkontext das nötige Futter, und nun habe ich auch noch eines: Die nötige Wut im Bauche.

Bisher hat der Irre noch nichts geschrieben, was man irgendwie als „Futter“ bezeichnen könnte. Er zweifelt ein ausgesprochen mildes Urteil an und hat rein gar nichts in den Händen, womit er es anzweifeln könnte. Seine dämlichen Befangenheitsanträge sind vernachlässigbar und stellen auch keinen Revisionsgrund dar.

Der Gerichtsspychiater Dr. Lasar hat nur das in seinem Gutachten juristisch einwandfrei formuliert, wie „schwer seelische Abartigkeit“, was jedem normaldenkenden Menschen, der Wahnfrieds Müll jemals las, sowieso bekannt ist.

Die Wut der perversen Kreatur Sobottka wird bald blankem Ensetzen weichen, wenn diese sich in einer Zelle an Menschen gewöhnen muss.

Ein irrationaler Mensch kann nicht rational überzeugt oder unter Druck gesetzt werden.

Oscar Wilde

Hier noch etwas über den entarteten Leichenfledderer Sobottka aus „belljangler2″:

https://belljangler2.wordpress.com/2010/12/30/gefahr-im-verzug-kampfstern-sobottka-greift-an-winfried-sobottka-cyberstalker-droht-mit-mord/

Dieser übelste amoralische sowie respektlose Stalker, Leichenfledderer, Lügner, Spammer, Hassprediger, Denunziant, Intrigant, Verleumder, Diffamierer, Demagoge und Volksverhetzer des Internets Winfried Sobottka hat endlich den Maulkorb bekommen, der ihm gebührt.

Der Leitspruch sowie erste und einzigste wahre Satz in dem erbärmlichen Leben des entarteten und schwer seelisch abartigen Sobottka:

Ich bin froh, dass ich wieder richtig schlagen und treten kann, ohne diese Dinge fühlte ich mich nicht so besonders wohl.

http://belljangler.wordpress.com/2010/09/21/richter-hackmann-versuchte-zeugenmanipulation-ruhrnachrichten-lunen-waz-lunen-winfried-s-winfried-sobottka/#comment-1338

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